
Tarifbestimmungen (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TARIFBESTIMMUNGEN (AGB)
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für alle Liftkarten, die zur Benützung des Skigebiets Stuhleck berechtigen. Sollten für Liftkarten, die in Kartenverbünden gelten, welche über das Skigebiet Stuhleck hinaus gehen, zusätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kartenverbunds zur Anwendung kommen, wird im nachfolgenden Text ausdrücklich darauf hingewiesen.
1. Mit dem Kauf einer Karte anerkennt jeder die Beförderungsbedingungen und den Tarif. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb einer Stunde nach dem Kauf die unbenützte und unbeschädigte Karte bei der Verkaufsstelle, an der die Karte gelöst wurde, gegen Erstattung des Preises zurückgeben.
2. Für eine Beförderung bzw. den Zutritt zu den gekennzeichneten Kontrollzonen benötigt jeder Gast eine gültige Fahrkarte. Diese ist nicht übertragbar, mit Ausnahme der Punktekarten sowie der Rodelkarten. Die Skipässe sind so zu verwahren, dass unbefugte Dritte auf sie keinen Zugriff haben. Mit dem Kauf einer namensbezogenen Karte stimmt der Karteninhaber widerruflich einer automatischen Registrierung der persönlichen Daten zu. Der Gast stimmt zu, dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung, sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt werden, spätestens aber zwei Jahre nach letztem Kundenkontakt, gelöscht werden. Mit dem Kauf eines Skipasses stimmt der Karteninhaber einer personenbezogenen fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung an den Kartenausgabe- und Zutrittsstellen zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung zu, wobei diese Daten bei vertragsgemäßer Kartenverwendung mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Skipasses gelöscht werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Bergbahnen Stuhleck GmbH widerrufen werden. Es besteht die Möglichkeit, für die gängigsten Kartentypen anonyme Skipässe zu beziehen. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis, dass nach Widerruf dieser datenschutzrechtlichen Zustimmung die vereinbarten Leistungen nicht länger erbracht werden können.
3. Es gelten die Fahrpreise laut Aushang. Beim Kauf von Kinder-, Jugend- und Studentenkarten ist ein Altersnachweis bzw. Studentenausweis vorzulegen.
4. 3-Stundenkarten gelten drei Stunden ab Erstbenützung am Leser.
5. Für Kinder innerhalb der angegebenen Jahrgänge gilt der Kindertarif. Jüngere Kinder werden nur in Begleitung ihrer Eltern gratis befördert. Für Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 1,25 m gelten besondere Beförderungsbedingungen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge an den Liftanlagen.
6. Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarten ist auf diesen aufgedruckt. Bei undatiert ausgegebenen Zeitkarten, bei Tages- Wahlkarten und bei All-In-Karten endet die Gültigkeit mit Ende der Wintersaison. Punktekarten gelten während der Wintersaison des Erwerbs und während der darauffolgenden Wintersaison. Im Sommerbetrieb können sie nicht verwendet werden.
7. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Karten ist nicht möglich, nicht verbrauchte Karten können nicht rückvergütet werden. Für verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet.
8. Stillstand eines Teiles der Anlagen, Sperrung von Abfahrten, Schlechtwetter etc. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung.
9. Bitte bleiben Sie unbedingt auf den markierten Pisten! Skifahren im Wald ist lt. Forstgesetz untersagt. Zuwiderhandeln führt zum sofortigen, ersatzlosen Entzug der Karte und Ausschluss von der Beförderung. Strafanzeigen sind möglich.
10. Jeder grobe Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen und jede missbräuchliche Verwendung von Karten führen zu deren sofortigem Entzug. Wer ohne gültige Fahrkarte in oder hinter Kontrollzonen angetroffen wird, muss eine Tageskarte lösen. Zusätzlich wird ein Pönale in Höhe von € 50,- verrechnet.
11. Eine Gefährdung der Sicherheit im Skigebiet wird mit Entzug der Karte und Ausschluss von der Beförderung geahndet.
12. All-in Karten: All- In Karten sind Liftkarten, die die Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb Anlagen der Mitgliedsbetriebe des jeweiligen Kartenverbunds berechtigen. Das jeweilig zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen der Mitgliedsbetriebe und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie aus allfälligen Internetauftritten.
13. Im Skigebiet Stuhleck sind die All-In und Mehrtageskarten Karten folgender Kartenverbünde gültig: Steiermark Joker, Ostalpen Card, Mur-Mürz Top Skipass, Skiregion Semmering.
14. All-In-Karten sind nicht übertragbar nur mit Foto gültig.
15. Ist der Kunde an einer Nutzung der Liftkarte durch Unfall oder Krankheit verhindert, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Rückvergütung. Das Skigebiet Stuhleck kann jedoch nach seinen internen Richtlinien bei Vorlage eines, von einem niedergelassenen Arzt ausgestellten Attests, kulanzweise und auf Basis der internen Richtlinien Rückvergütungsleistungen erbringen. Das ärztliche Attest muss dabei bestätigen, dass der Gast für die restliche Gültigkeitsdauer der Liftkarte keinen Wintersport mehr ausüben kann. Darüber hinaus muss die Liftkarte gemeinsam mit dem Attest bei einer Kassa hinterlegt werden. Als Benützungstage gelten die Anzahl der Tage ab Ausstellung der Karte inklusive dem letzten Nutzungstag vor Ausstellung des ärztlichen Attests. Allfällige, kulanzhalber zu gewährende Rückvergütungsregelungen für Mehrtageskarten und All-In Karten, die in den Kartenverbünden Steiermark Joker, Mur-Mürz Top Skipass, Ostalpen-Card und Skiregion Semmering gültig sind, werden in den AGB der jeweiligen Kartenverbünde verlautbart. Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie liegen bei allen Kassen zur Einsichtnahme auf. Darüber hinaus können sie auf den Websites der jeweiligen Kartenverbünde nachgelesen werden:
- AGB Ostalpen-Card: skiregion-ostalpen.at
- AGB Steiermark Joker: steiermarkjoker.at
- AGB Mur-Mürz Top Skipass: skiberge.at
- AGB Skiregion Semmering /WSV Karte: stuhleck.at
17. Die Mitglieder des Steiermark Joker, der Ostalpen Card, des Mur-Mürz Top Skipass, sowie der Skiregion Semmering betreiben ihre jeweiligen Liftanlagen, Pisten sowie Thermen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb einer der oben genannten Skipässe berechtigt den Gast zur Benützung der umfassten Skigebiete bzw. Thermen, der konkrete Leistungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jenem Betrieb zustande, dessen Anlagen gerade benützt werden. Die allfällige Haftung gegenüber den Gästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen, Pisten sowie Thermen, trifft daher ausschließlich jenen Betrieb, in dessen Verantwortungsbereich sich der Vorfall ereignet.
Eine Haftung der übrigen Partner der Kartenverbünde besteht nicht. Für Anlagen, welche im oder neben dem Skigebiet des Kartenverbund-Mitgliedes liegen, gesellschaftsrechtlich jedoch nicht zu jener Gesellschaft gehören, welche die Kartenverbund-Vereinbarung unterzeichnet hat und in welchen aufgrund einer internen Kartenverbund-Konstellation die Karte gültig ist (Sub-Partner), übernimmt der Kartenverbund-Partner, in dessen Einflusssphäre diese Anlagen liegen, sämtliche haftungsrechtliche Verpflichtungen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Sub-Partners.
Die Geschäftsleitung
Bergbahnen Stuhleck GmbH
Stand Oktober 2024